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Resultate (714)
Die Berufsunfallversicherung deckt die Kosten von Berufsunfällen und Berufskrankheiten von beschäftigten Arbeitnehmenden.
Unfallversicherer
DE EN
Beschäftigte sind Personen, die eine Stunde und mehr pro Woche erwerbstätig sind, unabhängig davon, ob sie einer bezahlten Arbeit nachgehen oder unentgeltlich tätig sind. Bis 2009 wurden nur Personen erfasst, die mehr als sechs Stunden pro Woche einer Arbeit nachgingen. Als Beschäftigte gelten auch Inhaber/innen, Pächter/innen, Direktor/innen, Pfarrer/innen, Selbständigerwerbende, Angestellte oder Arbeiter/innen, Lernende (Lehrlinge), Aushilfen, im Aussendienst tätige Personen (z.B. Monteur/innen, Chauffeur/innen, Vertreter/innen) sowie Volontär/innen, Praktikant/innen und mitarbeitende Familienmitglieder.
Beschäftigung
DE EN
Bei den Beschäftigten handelt es sich um Personen ab 15 Jahren, die im Betrieb beschäftigt sind (ohne Lehrlinge).
Landwirtschaft
DE EN
Die Beschäftigungsquote zeigt das prozentuale Verhältnis der Beschäftigten einer Altersgruppe zur ständigen Bevölkerung derselben Altersgruppe.
Indikatoren
DE EN
Der Begriff Beschäftigungsverhältnisse unterscheidet sich vom Begriff Beschäftigte darin, dass er auch die zweite, dritte oder weitere Beschäftigung, die eine Person haben kann, umfasst. Die Beschäftigungsverhältnisse entsprechen in der Statistik den Arbeitsplätzen.
Beschäftigung
DE EN
Das frühere Steuergesetz kannte die Besonderen Gesellschaftssteuern. Zu den Besonderen Gesellschaftssteuern zählten die Besteuerung der Holdinggesellschaften und Sitzunternehmen sowie der Eigenversicherungen (Captives). Bis zum 30. Juni 2006 unterlagen auch die Investmentunternehmen den Besonderen Gesellschaftssteuern. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Besonderen Gesellschaftssteuern wurden mit dem geltenden Steuergesetz grundsätzlich aufgehoben. Während einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Steuergesetzes (d.h. bis 31. Dezember 2013) wurden die Sitz- und Holdinggesellschaften, welche bis anhin den Besonderen Gesellschaftssteuern unterlagen und keinen Antrag auf Ertragsbesteuerung stellten, jedoch gemäss den Bestimmungen des früheren Steuergesetzes besteuert, wobei die Mindeststeuer ab dem Jahr 2011 CHF 1200 betrug. Seit Ablauf der Übergangsfrist, d.h. ab 1. Januar 2014, unterliegen diese Gesellschaften der Ertragssteuer. Holdinggesellschaften und Sitzunternehmen hatten gemäss dem früheren Steuergesetz eine Kapitalsteuer von 1 Promille des einbezahlten Kapitals bzw. Vermögens (inkl. Reserven), mindestens jedoch CHF 1000 (ab 2011 CHF 1200) jährlich zu entrichten.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die betreuten Kundenvermögen setzen sich aus den Kundendepots (inkl. Fondsvermögen und Custody-Vermögen) netto, den bilanzwirksamen Kundengeldern und den Treuhandgeschäften zusammen. Die bilanzwirksamen Kundengelder werden in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Die anderen beiden Positionen des betreuten Kundenvermögens bilden keinen Bestandteil der Bankbilanz. Die Netto-Kundendepots (Wertschriftendepots, Fondsvermögen, Custody-Vermögen etc.) sowie die Treuhandgeschäfte finden sich nur in den Vermögensaufstellungen der Kunden. Doppelzählungen werden nicht berücksichtigt.
Banken
DE EN
Das Betreuungsverhältnis (oder Anzahl Schulkinder pro Vollzeit-Lehrkraft) wird berechnet, indem die Anzahl Schulkinder einer Bildungsstufe durch die Anzahl Lehrkräfte derselben Bildungsstufe (gemessen in Vollzeitäquivalenten) dividiert wird.
Indikatoren
DE EN
Siehe anerkannter Landwirtschaftsbetrieb.
Landwirtschaft
DE EN
Beim Betriebsstandort wird zwischen Beherbergungsbetrieben, welche sich auf der Rheintalseite (Rheintal bzw. Hotels im Rheintal) sowie Betrieben, die sich in Steg und in Malbun (Steg/Malbun bzw. Alpenhotels) befinden, unterschieden. Falls in einem Monat weniger als drei Hotelbetriebe pro Betriebsstandort geöffnet sind, werden diese aus Datenschutzgründen dem anderen Betriebsstandort zugeordnet.
Tourismus
DE EN
Die Einteilung der Betriebe in Betriebstypen wird gemäss der Betriebstypologie ZA2015 der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART vorgenommen. Von 2005 bis 2013 wurde die Betriebstypologie FAT99 der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART verwendet. Die Einteilung der Betriebe nach der Betriebstypologie erfolgt ausschliesslich auf der Basis von physischen Kriterien, nämlich Flächen und GVE verschiedener Tierkategorien. Mit insgesamt zehn Kennzahlen bzw. acht Quotienten je Betrieb ist eine differenzierte und eindeutige Einteilung möglich. Es werden sieben spezialisierte und vier kombinierte Betriebstypen unterschieden.
Landwirtschaft
DE EN
Der Betriebsüberschuss ist ein Mass für das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten nach Abzug des Arbeitnehmerentgeltes. Bei den Unternehmen entspricht der Betriebsüberschuss der VGR in etwa dem Betriebsergebnis vor Finanzerfolg, wie er im betrieblichen Rechnungswesen definiert ist.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
DE EN
Seit 1999 gelangt die Definition der ständigen und nichtständigen Bevölkerung zur Anwendung. Die ständige Bevölkerung eines Landes umfasst, gemäss der Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 über europäische demografische Statistiken, alle Personen, Staatsangehörige und Ausländer/innen, die im Staatsgebiet eines Landes ihren üblichen Aufenthaltsort haben und sich für einen Zeitraum von einem Jahr und länger aufhalten oder aufhalten wollen. Als üblicher Aufenthaltsort wird der Ort des rechtmässigen, eingetragenen Wohnsitzes verstanden.
Bevölkerungsstand
Erwerbstätigkeit
DE EN
Die ausländerrechtlichen Bewilligungen werden vom Ausländer- und Passamt den in Liechtenstein wohnenden Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft erteilt. Die ausländerrechtlichen Bewiligungen sind: Niederlassungsbewilligung (C), Daueraufenthaltsbewilligung (D), Jahresaufenthaltsbewilligung (B), Zöllner/innen und Angehörige (Z), Grengängermeldebestätigung (GMB), Grenzgängerbewilligung (G) Grenzüberschreitende Dienstleistung von selbständigen Erwerbstätigen (GDL), Grenüberschreitende dauernde Geschäftstätigkeit (GDG), Kurzaufenthaltsbewilligung (L), Vorläufig Aufgenommene (F), Asylbwerber/innen (N), Schutzbedürftige (S), Saisonbewilligung (A)
Bevölkerungsstand
Erwerbstätigkeit
DE EN

Bauprojekte für Bauten gemäss Art. 72 des Baugesetzes unterliegen einer Bewilligungspflicht und werden im Bewilligungsverfahren durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung, die Veränderung und der Abbruch von Bauten und Anlagen, die Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung, die Errichtung von Parkplätzen und Privatstrassen sowie Haustechnikanlagen über 3 kW sowie Baugesuche für Projekte ausserhalb der Bauzonen.

Bautätigkeit
DE EN
Unter dem Begriff Bewohnertyp werden verschiedene eigentumsrechtliche Verhältnisse zusammengefasst, die das Wohnverhältnis charakterisieren. Die Frage 8a im Fragebogen der Volkszählung richtete sich dabei an einen Haushaltsvorstand und nur eine Angabe sollte angekreuzt werden. Folgende Angaben waren möglich: - Mieter/in oder Untermieter/in - (Mit-)Eigentümer/in des Hauses - Stockwerk-/Wohnungseigentümer/in - Genossenschafter/in - andere Situation: Wohnung wird von einem Verwandten oder Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt, Dienstwohnung (z.B. Abwartwohnung), Pächter/in
Gebäude, Wohnungen
DE EN