Glossar
Das Bruttoeinkommen wird berechnet, indem zum Markteinkommen die Einkommen aus Sozial- und anderen Versicherungen, bedarfsabhängige Sozialleistungen sowie übrige Einkommen addiert werden. Die Einkommen aus Sozial- und anderen Versicherungen bestehen v.a. aus Renten (AHV, IV, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung, privaten Versicherungen) und Taggeldern (Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung). Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen beinhalten u.a. Einkommen aus der Sozialhilfe, den Ergänzungsleistungen und der Krankenkassenprämienverbilligung.
Das Bruttofinanzvermögen (Pos. 3.1, 3.2 und 3.6 der Steuererklärung) umfasst das bewegliche Privatvermögen (Bank- und Postkontoguthaben, Bargeld, Wertschriften, Gold und andere Edelmetalle, rückkauffähige Lebensversicherungen).