Banken
Das Amt für Statistik führt bei den in Liechtenstein tätigen Bankinstituten jährlich eine Erhebung durch. Die Vollerhebung wird jeweils Mitte Februar des Folgejahres durchgeführt. Dazu stellt das Amt für Statistik den Banken ein elektronisches Erhebungsformular in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung. Die elektronischen Erhebungsformulare enthalten automatische Summen- und Kontrollfelder. Die von den Banken ausgefüllten Formulare werden dem Amt für Statistik elektronisch über die sichere Datenübermittlung des Amtes für Statistik online zugestellt. Die Einreichfrist ist Ende März. Es wird eine Erhebung durchgeführt, da in den Geschäftsberichten der Bankinstitute bzw. bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) nicht alle Informationen für die Bankstatistik zur Verfügung stehen. Definitorisch stützt sich die Erhebung auf die in der Bankenverordnung (LGBl. 1994 Nr. 22) festgelegten Rechnungslegungsvorschriften ab. Die Banken haben bei der Erstellung der Jahresrechnung die in Art. 24 BankV festgehaltenen Grundsätze zu befolgen.