Erwerbstätigkeit

In Liechtenstein wohnhafte Personen im erwerbsfähigen Alter, die nicht von im Land ansässigen Unternehmen als Beschäftigte gemeldet werden oder als selbstständig Erwerbende registriert sind, werden im Regelfall einmal pro Jahr angeschrieben.

Das Amt für Statistik führt deshalb im Mai die Erhebung «Unbekannte Tätigkeit» und im November die Erhebung «Wegpendelnde» durch. Beide Erhebungen beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember und werden per Post versandt.

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