Glossar
Bewilligungs- oder anzeigepflichtige Bauvorhaben der öffentlichen und privaten Auftraggeber gemäss Art. 72 oder Art. 73 des Baugesetzes, LGBl. 2009 Nr. 44. Werden mehrere Bauvorhaben (z.B. Bau von mehreren Häusern in einer Überbauung) in einem Baugesuch kombiniert, so gilt dies als ein Bauprojekt. Umgekehrt kann ein Bauvorhaben auch mehrere Bauprojekte umfassen, wenn für Etappen separate Baugesuche gestellt werden (z.B. Abbruch und Neubau eines Gebäudes).
Die Bauzone umfasst die Wohnzonen, Kernzonen, Industrie- und Gewerbezonen sowie die öffentlichen Zonen.