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Resultate (714)
Die Einnahmen aus der Einbürgerungssteuer stützten sich auf Abkommen, die bei Einbürgerungen in den Jahren von 1924 bis 1961 abgeschlossen worden waren. Diese Abkommen basierten auf Art. 122d des Steuergesetzes von 1923. Aufgrund von Art. 162 des früheren Steuergesetzes blieben die bereits abgeschlossenen Abkommen zur Entrichtung der Einbürgerungssteuer in Kraft. Mit dem geltenden Steuergesetz wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerungssteuer aufgehoben.
Steuern, Abgaben
DE EN
Zweck der speziellen Einschulung ist die Eingliederung der Schulkinder in eine Regelklasse der Primarschule mit besonderen schulischen Massnahmen. Im Unterland dauert die spezielle Einschulung (Vorschule) ein Schuljahr. Danach erfolgt der Übertritt in die erste Stufe der Primarschule. Im Oberland dauert die spezielle Einschulung (Einführungsklasse) zwei Schuljahre. Im Anschluss erfolgt der Übertritt in die zweite Stufe der Primarschule. Beide Angebote der speziellen Einschulung sind der Primarschule angegliedert und zählen als Pflichtschuljahre.
Schulen
DE EN
Zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. In dieser Publikation werden nur eingetragene Partnerschaften ausgewiesen, die beim liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert wurden und bei denen mindestens eine Person zum Zeitpunkt des Ereignisses in Liechtenstein wohnte. Gemäss dem Partnerschaftsgesetz vom 16. März 2011, LGBl. 2011 Nr. 350, können sich seit dem 1. September 2011 gleichgeschlechtliche Paare beim Zivilstandsamt registrieren lassen, wobei auch eine Eintragung für frühere Jahre möglich ist.
Ehen, Partnerschaften
DE EN
Unter einheimischen Bankinstituten werden alle Banken mit Sitz in Liechtenstein verstanden, die nicht durch ein ausländi-sches Finanzinstitut oder -gruppe kontrolliert und nur durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) beaufsichtigt werden.
Banken
DE EN
Die Einkommen- und Vermögensteuern umfassen alle laufenden Zwangsabgaben in Form von Geld- und Sachleistungen, die regelmässig vom Staat und von der übrigen Welt ohne Gegenleistung auf Einkommen und Vermögen von institutionellen Einheiten erhoben werden. Beispiele sind die Vermögens- und Erwerbssteuer der natürlichen Personen, die Ertragssteuer der Unternehmen und die Quellensteuer.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Siehe Förderungsleistungen zur Existenzsicherung.
Landwirtschaft
DE EN
Die Einlagekonti pro 1000 Erwachsene berechnen sich aus der Anzahl inländischer (Liechtenstein) Einlagekonti aus dem Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und dem Sektor private Haushalte multipliziert mit 1000 und geteilt durch die Anzahl der Erwachsenen in Liechtenstein (per 31.12. vom Vorjahr).
Banken
DE EN
Besondere Form des Depositenkontos, das sich in der Regel nur hinsichtlich Verzinsung und Kündigungsfrist vom normalen Depositenkonto unterscheidet.
Banken
Bankzinsen
DE EN
Die Einleger pro 1000 Erwachsene berechnen sich aus der Anzahl inländischer (Liechtenstein) Einleger aus dem Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und dem Sektor private Haushalte multipliziert mit 1000 und geteilt durch die Anzahl der Erwachsenen in Liechtenstein (per 31.12. vom Vorjahr).
Banken
DE EN
Die Einnahmen entsprechen den Zahlungseingängen. Veränderungen der Steuerforderungen sind hierbei nicht berücksichtigt. Eine inhaltliche Definition findet sich unter Steuereinnahmen.
Steuern, Abgaben
DE EN
Ein Einpersonenhaushalt ist ein Haushalt, in dem nur eine Person wohnt.
Haushalte, Familien
DE EN
Die Einwanderung beinhaltet jene Personen, welche am Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres der ständigen Bevölkerung angehörten und am 31. Dezember des Vorjahres nicht Teil der ständigen Bevölkerung waren. Personen, die im Berichtsjahr geboren wurden und bei Geburt den Wohnsitz in Liechtenstein hatten, gelten nicht als eingewanderte Personen.
Migration, Binnenwanderung
Bevölkerungsbewegung
DE EN
Als Einwohner werden alle Personen der ständigen Bevölkerung Liechtensteins definiert. Zur ständigen Bevölkerung zählen alle in Liechtenstein wohnhaften Liechtensteiner und Ausländer, die zum Stichtag mindestens 12 Monate in Liechtenstein wohnen oder beabsichtigten sich 12 Monate und länger in Liechtenstein aufzuhalten. Dies sind: – In Liechtenstein wohnhafte Liechtensteiner – Niedergelassene – Daueraufenthalter – Jahresaufenthalter – Zöllner und Angehörige – Kurzaufenthalter, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen – Vorläufig Aufgenommene, die 12 Monate und länger in Liechtenstein wohnen
Nachhaltige Entwicklung, Sustainable Development Goals
DE EN
Zu den Einwohnern zählen alle Personen, die in Liechtenstein ansässig sind. Als ansässiggelten alle Personen, die sich für ein Jahr oder länger in Liechtenstein aufhalten bzw. beabsichtigen, sich für einen solchen Zeitraum in Liechtenstein aufzuhalten.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
DE EN
Die Einwohnerinnen und Einwohner bilden die ständige Bevölkerung und die nichtständige Bevölkerung eines Landes.
Beschäftigung
Erwerbstätigkeit
Bevölkerungsstand
DE EN
Unter Einzelbasis werden die Einzelinstitute in Liechtenstein inklusive Zweigstellen verstanden.
Banken
DE EN