Glossar
Gerichtliche Auflösung einer Ehe. Ehescheidungen beziehen sich nur auf Personen der liechtensteinischen ständigen Bevölkerung. Wenn einer der Eheleute im Ausland wohnhaft ist, ist die Zivilstandsänderung dieser Person nicht Gegenstand dieser Statistik. Dadurch sind bei den heiratenden Männern und Frauen unterschiedliche Werte bei Männern und Frauen möglich.
Öffentlich gebilligter Akt, welcher eine Ehe, d.h. eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts, zur Folge hat. Eheschliessungen beziehen sich nur auf Personen der liechtensteinischen ständigen Bevölkerung. Wenn einer der Eheleute im Ausland wohnhaft ist, ist die Zivilstandsänderung dieser Person nicht Gegenstand dieser Statistik. Dadurch sind bei den heiratenden Personen unterschiedliche Werte bei Männern und Frauen möglich.