Glossar
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Versicherer sind die durch die Regierung für die Durchführung der Unfallversicherung zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Unfallversicherer
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In der BU und der NBU erheben die Versicherungsunternehmen nur die Lohnsummen und nicht die Zahl der Beschäftigten. Die Zahl der Versicherten wurde deshalb auf Grundlage der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten gemäss Beschäftigungsstatistik berechnet und dient lediglich der Vergleichbarkeit der Kosten pro Versicherten über einen längeren Zeitraum. Die Zahl der versicherten Beschäftigten (VZÄ) in der BU entspricht dem Jahresendstand der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten (gerundet). In der NBU basiert die Berechnung auf der Zahl der versicherten Beschäftigten (VZÄ) der BU und dem Verhältnis der Lohnsummen der NBU und der BU. In der freiwilligen Versicherung ist die Zahl der versicherten Beschäftigten (VZÄ) nicht bekannt und kann nicht mit ausreichender Genauigkeit angegeben werden.
Unfallversicherer
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Gezählt werden die Versicherungsverträge, die die Versicherungsunternehmen mit den Betrieben abgeschlossen haben.
Unfallversicherer
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Als versicherte Lohnsumme gilt die Summe der für die Bemessung der Versicherungsprämien deklarierten Verdienste bis zur maximalen Höchstgrenze von CHF 126 000 pro Versicherten im Jahr.
Unfallversicherer
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Forderungen von Versicherungsnehmern oder Leistungsempfängern und Verbindlichkeiten von Versicherern, Altersvorsorgeeinrichtungen oder Emittenten standardisierter Garantien.
Öffentliche Finanzen
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Die Versicherungsbeiträge (netto) setzen sich zusammen aus den Versicherungsbeiträgen, zuzüglich den Versicherungsbeiträgen der Grenzgänger nach Österreich, abzüglich den Versicherungsbeiträgen der Grenzgänger von Österreich, abzüglich den Beitragsausfällen.
Arbeitslosigkeit
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Unter dem Begriff "Versicherungsleistungen" werden sämtliche Kosten zusammengefasst, die aufgrund eines Unfalles oder einer Berufskrankheit anfallen. Sie beinhalten neben den direkten Leistungen für Heilungskosten, Taggelder und Leistungen wegen Invalidität und an Hinterbliebene auch den technischen Zins auf das Deckungskapital sowie die Einlagen in und Entnahmen aus den Schadenrückstellungen.
Unfallversicherer
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Die Unfallversicherung besteht aus den drei Versicherungszweigen Berufsunfallversicherung, Nichtberufsunfallversicherung und freiwillige Versicherung.
Unfallversicherer
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Als verwaltete Vermögen gelten alle zu Anlagezwecken verwalteten oder gehaltenen Kundenvermögen. Darin enthalten sind grundsätzlich alle Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (gemäss BankV Art. 24b Posten 2a) Spareinlagen, 2b) bb) sonstige Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist und 3) verbriefte Verbindlichkeiten) der Passiven sowie Treuhandfestgelder und alle bewerteten Depotwerte. Hinzu kommen allenfalls weitere Arten von Kundenvermögen, die sich aus dem Prinzip des Anlagezweckes ableiten lassen. Vermögen mit Anlagezweck von institutionellen Kunden, von Firmen-kunden und von Privatkunden sowie Vermögen von Anlagefonds bzw. Investmentunternehmen sind mitzuzählen, es sei denn dass es sich um reines Custody-Vermögen handelt. Diese Custody-Vermögen sind nicht einzubeziehen.
Banken
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Das Verzeichnis nach Verwendungszweck fasst einzelne Waren entsprechend ihrer üblichen Verwendung zu Gruppen zusammen. Es handelt sich dabei um eine schweizerische Nomenklatur, welche 6 Hauptgruppen umfasst.
Warenhandel
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Sektor der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Beschäftigung
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Das Volkseinkommen umfasst jene Primäreinkommen, die den inländischen Einheiten aus ihrer Produktionstätigkeit oder ihrem Vermögen zufliessen. Das Volkseinkommen wurde früher auch als Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bezeichnet. Es ergibt sich aus dem Bruttonationaleinkommen, wenn man Produktions- und Importabgaben, reinvestierte Gewinne liechtensteinischer Direktinvestoren sowie Abschreibungen abzieht und die Subventionen sowie die reinvestierten Gewinne ausländischer Direktinvestoren dazuzählt.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
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Ein Betrieb, dessen Arbeitszeitbedarf mindestens 2 700 Arbeitskraftstunden (AKH) beträgt (gemäss Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LGBl. 2009 Nr. 264)).
Landwirtschaft
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Die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Beschäftigten entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Zwei Beschäftigungsverhältnisse mit einem Umfang von 80% und 20% der Normalarbeitszeit ergeben z.B. ein Vollzeitäquivalent.
Bei Vollzeitbeschäftigten handelt es sich um Beschäftigte, deren normale Arbeitszeit 90% oder mehr der regulären Arbeitszeit ausmacht.
Siehe Teilzeiterwerbstätige.
Erwerbsstruktur, Berufe
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