Glossar
Zu den umweltbezogenen Abgaben des Landes werden die Mineralölsteuer auf Treib- und Brennstoffe, der Mineralölsteuer-Zuschlag auf Treibstoffe, die CO2-Abgabe, der CO2-Ertrag auf Treibstoffabsatz, der Klimarappen, die Automobilsteuer, die Motorfahrzeugsteuer, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, die Lenkungsabgabe auf Heizöl extra leicht, Diesel und Benzin, die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen, die vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Altfahrzeuge, die Wasserzinsen sowie die Konzessionsgebühr auf Rüfematerial gezählt. Zu den umweltbezogenen Abgaben der Gemeinden werden Abfall- und Abwassergebühren gezählt.
Das verfügbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der obligatorischen Ausgaben. Bei den obligatorischen Ausgaben handelt es sich um die direkten Steuern (Vermögens- und Erwerbssteuer), die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/ IV-Beiträge, berufliche Vorsorge usw.), die obligatorische Krankenkassenprämie sowie Transferzahlungen an andere Haushalte (Alimente). Ebenfalls abgezogen werden die Arbeitgeberbeiträge.