Glossar
Die Einkommen aus Sozial- und anderen Versicherungen bestehen v.a. aus Renten (AHV, IV, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung, privaten Versicherungen) und Taggeldern (Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung). Dazu zählen aber auch die Familienzulagen (Kinder-, Alleinerziehenden- und Geburtenzulage).
Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen beinhalten die wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe), Krankenkassenprämienverbilligung, Mietbeiträge, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Blindenbeihilfe, Stipendien sowie die Mutterschaftszulage. Im Kapitel über die soziale Sicherheit werden zudem die medizinischen Massnahmen, das Pflegegeld, die Verfahrenshilfe sowie die Unterhaltsvorschüsse als Sozialleistungen gezählt.