Glossar
Die Haushalte werden unterschieden nach Privat- und nach Kollektivhaushalten (Heime, Ordenshäuser usw.). • Privathaushalte: Privathaushalte bestehen aus allen in der gleichen Wohnung zusammenlebenden Personen. Einen Privathaushalt bilden somit Angehörige einer Familie und alle weiteren Personen, die bei ihr wohnen (z.B. Hausangestellte, Pensionäre, Dauergäste, Pflegerinnen). Die Privathaushalte sind entweder Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalte. Unter den Mehrpersonenhaushalten finden sich die Familien- und die Nichtfamilienhaushalte. Ein Familienhaushalt umfasst nach dem Familienkernprinzip mindestens ein Vorstandspaar, einen Vorstand (ohne Partner) mit eigenen Kindern oder einen Vorstand mit Eltern(teil). So unterteilen sich die Familienhaushalte in die folgenden Haupttypen: - Paarhaushalte ohne Kinder, Paarhaushalte mit Kindern - Elternteile mit Kindern (Einelternhaushalte) und - Einzelperson mit Eltern(-teil). Die Nichtfamilienhaushalte gliedern sich in solche, die aus verwandten Personen zusammengesetzt sind (z.B. Geschwisterhaushalte) und in jene, die sich nur aus nicht verwandten Personen zusammensetzen. Schliesslich kann bei den Familienhaushalten und den aus Verwandten bestehenden Nichtfamilienhaushalten noch danach unterschieden werden, ob weitere Personen zum Haushalt gehören oder nicht. • Kollektivhaushalte: Als Kollektivhaushalte gelten Personen und Personengruppen, die keinen eigenen Haushalt führen. Zu den Kollektivhaushalten zählen in der Volkszählung Alters- und Pflegeheime, Wohnheime, Klöster und Ordenshäuser. Bis zur Volkszählung 2000 wurden Personen, die nicht eindeutig einem bestimmten Haushalt zugeordnet werden konnten oder deren Wohnung im Zuge der Datenaufbereitung nicht lokalisiert werden konnte, dem Kollektivhaushaltstyp der sogenannten Sammelhaushalte zugewiesen. Seit der Volkszählung 2010 können alle Personen einem bestimmten Haushalt zugeordnet werden, da die Haushaltsbildung auf den Daten der Einwohner- und Gebäuderegister beruht.