Prämienverbilligung 2020
Mehr Anspruchsberechtigte aufgrund neuer Richtlinien
02.07.2021 – Im Berichtsjahr 2020 wurden die Richtlinien der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte angepasst. Einerseits wurden die Einkommensgrenzen von CHF 45'000 auf CHF 65'000 bei Alleinstehenden respektive von CHF 57'000 auf CHF 77'000 bei Ehe-/Lebenspartnerschaften gesetzlich erhöht. Andererseits wurde der Fördersatz auf 70% (bisher betrug dieser je nach Einkommen und Zivilstand zwischen 30% bis 60%) angehoben und wird bis 15% linear berechnet. Ergänzend dazu wurde das Alter der Antragsstellenden, bei denen der Erwerb der Eltern berücksichtigt wird, herabgesetzt (von 17 -25 Jahre auf 17-20 Jahre).
Aufgrund dieser Änderungen hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert und die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger ist gegenüber 2019 um 41.1% auf 4'143 Personen markant angestiegen. Drei Viertel der Bezügerinnen und Bezüger waren alleinstehend/alleinerziehend und ein Viertel in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft.
Grossteil der Prämienverbilligung fliesst in die Förderung von Prämien
Seit 2018 wird mit der Prämienverbilligung neben der Prämie auch die Kostenbeteiligung subventioniert. 86.3% des 2020 ausgerichteten Gesamtbetrages von CHF 9.4 Mio. wurde für die Subvention von Prämien und 13.7% für die Subvention von Kostenbeteiligungen aufgewendet.
Stabile bis rückläufige Ausgaben für Versicherte
Pro prämienpflichtige Person wird in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung ein jährlicher Betrag von CHF 3'772 für Prämien berechnet, was im Vergleich zu 2019 CHF 98 respektive 2.5% weniger ist. Neben den Prämienausgaben hat sich 2020 auch die Kostenbeteiligung um 2.2% auf CHF 636 pro erwachsene Person reduziert. In Summe resultiert daraus ein Durchschnittsbetrag von CHF 4'408 pro Person. Wird der Personenkreis der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligung betrachtet, so kann die Prämienverbilligung in Abzug gebracht werden und es wird ein Durchschnittsbetrag von CHF 2'132 pro Person ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr wird bei Personen ohne Prämienverbilligung ein Rückgang der Ausgaben von 2.5% und bei Personen mit Bezug von Prämienverbilligung von 13.3% berechnet. Insgesamt illustriert die Grafik für die letzten fünf Jahre stabile bzw. aktuell rückläufige Ausgaben für die Versicherten.
AMT FÜR STATISTIK
Diese Informationen zum Thema Sozialleistungen, Prämienverbilligung wurden ursprünglich in der Krankenkassenstatistik 2020 publiziert.
Publikation
eTab – interaktive Tabellen
SozialleistungenMethodik & Qualität
Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.
Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufarbeitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.
Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.
Siehe Seiten 126-138