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Resultate (714)
Für die Festlegung der Nutzungsart der Wohnung wird ein Zeitraum von eineinhalb Jahren + 1 Tag betrachtet. Dafür wird das Zentrale Personenregister (ZPR) zu den Stichtagen 31.12. und 30.06. des Berichtsjahres und des Vorjahres verwendet. War eine Wohnung an mindestens einem der Stichtage bewohnt, wird die Wohnung als "dauernd bewohnt" klassifiziert. War eine Wohnung an keinem dieser Stichtage bewohnt, wird die Wohnung als "nicht dauernd bewohnt" klassifiziert. Kurzzeitig bewohnte Wohnungen zwischen diesen Stichtagen werden als "nicht dauernd bewohnt" klassifiziert. Somit werden Wohnungen, die bspw. als Arztpraxen über längere Zeit genutzt werden, oder Wohnungen in Ferienhäusern ebenfalls als "nicht dauernd bewohnt" klassifiziert.
Gebäude, Wohnungen
DE EN
Umfasst die Gemeinden Vaduz, Triesen, Balzers, Triesenberg, Schaan und Planken. Aus Datenschutzgründen wurden Betriebe der Gemeinde Planken zur Gemeinde Schaan gezählt.
Landwirtschaft
DE EN
Obligatorische Gesundheitsversicherungen sind Sozialversicherungen, deren Mitgliedschaft durch den Gesetzgeber als obligatorisch vorgegeben wird. Die obligatorischen Gesundheitsversicherungen garantieren Zugang zur Gesundheitsversorgung. Für die Gesundheitsausgaben werden nur jene obligatorischen Versicherungen berücksichtigt, die medizinische Leistungen abdecken (Krankenpflege- und Unfallversicherung), d.h. Rentenversicherungen sind nicht relevant.
Gesundheitsausgaben
DE EN
Obligatorisch versichert sind über 15-jährige Arbeitnehmende, die in Liechtenstein für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig sind, bis zum Zeitpunkt des Bezuges einer ganzen AHV-Altersrente. Die Versicherten der obligatorischen Krankengeldversicherung erhalten bei ärztlich bescheinigter, mindestens hälftiger Arbeitsunfähigkeit ab dem 2. Tag nach dem Tag der Erkrankung ein Krankengeld, sofern sie mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber nicht eine länger dauernde Lohnfortzahlung vereinbart haben. Das Krankengeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit mindestens 80 Prozent des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes.
Krankenversicherer
DE EN
Obligatorisch versichert sind Personen, die in Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, mit Ausnahme der Zupendelnden. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung umfassen: - Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant durch Ärzt/innen, Chiropraktor/innen oder auf ärztliche Verordnung durch Personen erbracht werden, die einen anderen Gesundheitsberuf ausüben, mit Einschluss der ärztlich verordneten Arzneimittel, Medizinprodukte und Analysen; - Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die stationär oder ambulant in Einrichtungen des Gesundheitswesens erbracht werden, sowie bei stationärer Behandlung in Spitälern die Kosten für Verpflegung und Unterkunft nach dem Grundangebot des Spitals; - einen Kurbeitrag an ärztlich verordnete Badekuren; - durch Krankentransportunternehmungen ausgeführte Krankentransporte, sofern diese wegen des Zustandes des Versicherten medizinisch notwendig sind; - einen Beitrag an die Deckung der über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehenden Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der häuslichen Pflege anfallen, soweit diese ärztlich befürwortet werden und ohne häusliche Pflege Aufenthalt und Pflege in einer Heil- oder Pflegeanstalt nötig wären.
Krankenversicherer
DE EN
Zu den obligatorischen Beiträgen an öffentlich-rechtliche Sozialversicherungen zählen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Familienausgleichskasse (FAK) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Beiträge an die AHV, die IV und die FAK werden in Prozenten des massgebenden Lohns festgesetzt. Der Beitragssatz an die AHV beläuft sich ab dem 1. Januar 2013 für Arbeitnehmer auf 3.8% und für Arbeitgeber auf 4.0%, während der Beitragssatz an die IV jeweils 0.75% beträgt. Hinzu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag der Arbeitgeber von 0.4704%. An die FAK entrichten die Arbeitgeber einen Beitrag von 1.9% des massgebenden Lohns. Die Beiträge an die ALV bemessen sich bis zu einer Maximalhöhe von CHF 126 000 am massgebenden Lohn, der Beitragssatz beläuft sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils auf 0.5%. Auf Lohnteilen über CHF 126 000 werden keine ALV-Beiträge erhoben.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die obligatorische Unfallversicherung versichert die in Liechtenstein beschäftigten Arbeitnehmenden bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen, Berufskrankheiten und Körperschädigungen, die den Folgen eines Unfalles ähnlich sind. Die Unfallversicherung deckt hauptsächlich die finanziellen Folgen, welche einer versicherten Person oder ihren Hinterlassenen aus einem Versicherungsfall entstehen; sie bezahlt die Heilungskosten, die notwendigen Hilfsmittel, Taggelder, Renten, Bergungskosten, Hilflosenentschädigung und bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit eine Integritätsentschädigung.
Unfallversicherer
DE EN
Die offene Prostatektomie bezeichnet die Entfernung der Prostata (Bauchschnitt).
Gesundheitsversorgung
DE EN
Ackerland abzüglich Kunstwiesen.
Landwirtschaft
DE EN
Als öffentliche Auftraggeber gelten das Land Liechtenstein, die Gemeinden sowie öffentliche Unternehmen (z.B. Liechtensteinische Post AG, Wasserversorgung, usw.).
Bautätigkeit
DE EN
Der Indikator wird definiert (im Vertrag von Maastricht) als Brutto-Gesamtschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung der Verbindlichkeiten innerhalb des Staatssektors: Bargeld und Einlagen (AF.2), Schuldverschreibungen (AF.3) und Kredite (AF.4). Nicht enthalten ist definitionsgemäss die Bilanzposition «Sonstige Verbindlichkeiten». Der Staatssektor umfasst den Zentralstaat, die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungen. Die Daten werden in nationaler Währung erfasst und mit dem Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank am Ende des Jahres umgerechnet.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Der ökologische Leistungsnachweis ist gemäss Landwirtschaftsgesetz (LGBl. 2009 Nr. 42) eine gesamtbetriebliche Bewirtschaftungsart, die Folgendes umfasst: 1. eine tiergerechte Haltung der Nutztiere; 2. eine ausgeglichene Nährstoffbilanz; 3. einen angemessenen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen; 4. eine geregelte Fruchtfolge; 5. einen geeigneten Bodenschutz, sowie 6. eine Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenbehandlungsmittel.
Landwirtschaft
DE EN
Damit für die liechtensteinische Bevölkerung eine ausreichende ärztliche Versorgung in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch die Bereitstellung einer angemessenen Auswahl an inländischen und ausländischen Grundversorgenden, Spezialärztinnen und Spezialärzten gewährleistet werden kann, wurde per Gesetz (LGBl. 2004 Nr.169) eine Höchstzahl von OKP-Vertragspartner/innen pro Fachgruppe definiert. OKP-Vertragspartnerinnen und -vertragspartner erhalten 100% der Leistungen erstattet. Bei den Leistungserbringenden ohne Vertrag begleichen die Krankenkassen den Betrag zu 100%, wenn die bzw. der Versicherte die erweiterte OKP gewählt hat.
Krankenversicherer
DE EN
Raps, Soja, Sonnenblumen und Ölkürbisse für die Speiseölgewinnung.
Landwirtschaft
DE EN
Unter operatives Einkommen wird das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit verstanden.
Banken
DE EN
Als Originalpräparate werden Arzneimittel bezeichnet, für deren Wirkstoff oder Darreichungsform die Herstellfirma ein Erfindungspatent oder eine entsprechende Lizenz des Patentinhabenden erhalten hat.
Krankenversicherer
DE EN