69% anstatt 64% - Veröffentlichungsfehler
Trotz aller Kontrollen kann es vorkommen, dass eine falsche Zahl auf dem Statistikportal landet. Was passiert dann? Wird der Fehler stillschweigend korrigiert? Wird eine fadenscheinige Entschuldigung geliefert? Wird der Fehler auf dem Portal belassen in der Hoffnung, dass es niemandem auffällt? Wird der Fehler mit der nächsten Publikation einfach überschrieben? Werden alle Fehler gleich gehandhabt?
Einen Fehler zu finden ist immer unangenehm, im Falle der amtlichen Statistik wird schnell einmal das Vertrauen in die publizierten Zahlen in Frage gestellt. Gegenüber der Öffentlichkeit sind deshalb Transparenz und Offenheit sehr wichtig. Mit Hilfe klarer Richtlinien werden Fehler zeitnah, einheitlich und nachvollziehbar korrigiert.
4.6 Prozentpunkte Differenz bei den Exporten in europäische Länder
In der Publikation «Warenhandel» für das Jahr 2023 wurde eine Woche nach Veröffentlichung festgestellt, dass in einer Tabelle eine ganze Spalte fehlerhaft ist und damit auch im Text ein falscher Wert kommuniziert wurde – anstatt 64.1% beträgt der Anteil an Exporten in europäische Länder 68.7%. Was nun? Mit der neuen Richtlinie für den Umgang mit Veröffentlichungsfehlern lässt sich der Fehler klassifizieren und nachvollziehbar korrigieren:
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Basierend auf diesen Vorgaben wurde der Fehler in der Publikation Warenhandel 2023 als geringfügig eingestuft. Damit für die Nutzerinnen und Nutzer die Korrektur sichtbar und nachvollziehbar ist, geben die Richtlinien folgende Massnahmen zusätzlich zur Korrektur vor:
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Im Sinne der Transparenz und einer kontinuierlichen Verbesserung werden die Fehler und deren Ursachen amtsintern dokumentiert um daraus Massnahmen zur Fehlervermeidung abzuleiten.