Steuern, Abgaben 2023

Steuernahmen von 1.1 Mrd.

10.09.2024 - Die gesamten Steuereinnahmen von Land und Gemeinden beliefen sich im Rechnungsjahr 2023 auf CHF 1’128 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Steuereinnahmen 2022 um 8.6% bzw. CHF 89.2 Mio. zu. Langfristig weisen die Steuereinahmen einen positiven Trend auf. In den vergangen zehn Jahren haben sie durchschnittlich um 5.5% pro Jahr zugenommen.

Steuereinnahmen bei CHF 1’128 Mio.

Die gesamten Steuereinnahmen von Land und Gemeinden stiegen im Rechnungsjahr 2023 auf CHF 1'127.9. Mio. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Steuereinnahmen somit um 8.6% bzw. CHF 89.2 Mio. zu. Die grösste Veränderung verzeichneten die Erträge der Vermögens- und Erwerbsteuer. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um CHF 36.5 Mio. an. Ebenso verzeichnete die Ertragssteuer 2023 Mehrerträge von 31.2 Mio. Auf das Gesamtergebnis wirkte sich zudem das Plus der Mehrwertsteuer (CHF +14.8 Mio.) und der Grundstückgewinnsteuer (CHF +10.7 Mio.) aus. Negativ fielen hingegen die Erträge aus den Stempelabgaben (CHF -9.2 Mio.) ins Gewicht.

Drei Steuerarten bringen drei Viertel der Steuereinnahmen

Die Vermögens- und Erwerbssteuer, die Ertragssteuer und die Mehrwertsteuer sind die drei gewichtigsten Steuerarten in Liechtenstein und bringen rund drei Viertel der gesamten Steuererträge ein. Aus der Ertragsteuer stammten CHF 322.7 Mio. und machten somit 29% aus. Die Steuererträge aus Vermögens- und Erwerbssteuer lagen 2023 bei CHF 303.3 Mio. (27%) und diejenigen aus der Mehrwertsteuer bei CHF 254.3 Mio. (23%). Weitere wichtige Einnahmequellen waren die Geldspielabgabe mit CHF 50.1 Mio. (4%) und die Stempelabgaben mit 50.0 Mio. (4%).

Der Anteil der Steuern an den Gesamteinnahmen der öffentlichen Haushalte lag im Jahr 2023 bei 72.3%. Während der Anteil der Steuern auf Landesebene bei 70.0%, erreichte er auf Gemeindeebene 2023 einen Anteil bei 79.3%. Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass dieser Anteil auf Landesebene deutlich grössere Schwankungen aufweist als auf Ebene der Gemeinden. Im Fünfjahresschnitt liegt der Anteil bei den Gemeinden mit 84% etwas höher als auf Landesebene bei rund 80%. Nebst den Steuern sind insbesondere realisierte und nicht realisierte Vermögenserträge sowie Gebühren von Bedeutung für die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte.

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Steigende Erträge aus Vermögens- und Erwerbssteuer

Die Vermögens- und Erwerbssteuer gehörte auch im Rechnungsjahr 2023 mit Erträgen von CHF 303.3 Mio. zu den ertragsstärksten Steuerarten. Gegenüber dem Vorjahr nahm sie um 13.7% bzw. CHF 36.5 Mio. zu. Der Landesanteil an der Vermögens- und Erwerbssteuer betrug CHF 128.1 Mio., während 175.2 Mio. auf die Gemeinden entfielen. In den Erträgen enthalten waren im Rechnungsjahr 2023 auch CHF 1.5 Mio. Einnahmen aus Nachsteuerverfahren, welche im Vorjahr noch bei CHF 1.1 Mio. lagen.

Weitere Zunahme der Ertragssteuern

Die Ertragssteuer der Unternehmen erzielte im Rechnungsjahr 2023 Erträge in der Höhe von CHF 322.7 Mio. Sie war damit auch in diesem Jahr noch vor der Vermögens- und Erwerbssteuer die ertragsstärkste Steuerart. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Ertragssteuer um 10.7% bzw. CHF 31.2 Mio. zu. Erhoben wird die Ertragssteuer von den juristischen Personen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer tatsächlichen Verwaltung in Liechtenstein haben. Der Steuersatz der Ertragssteuer beträgt 12.5% des steuerpflichtigen Reinertrags. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Reinertrags kann u.a. ein Eigenkapital-Zinsabzug für die angemessene Verzinsung des modifizierten Eigenkapitals gemacht werden. Privatvermögensstrukturen (PVS) und Trusts entrichteten im Rechnungsjahr 2023 Ertragssteuern in Höhe von CHF 15.3 Mio., während es im Vorjahr noch CHF 16.4 Mio. gewesen waren. Bei den Privatvermögensstrukturen handelt es sich um juristische Personen, die insbesondere Finanzinstrumente, Beteiligungen und Gelder verwalten und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die ausserordentlich hohen Erträge im Jahr 2020 sind auf einen einmaligen ausserordentlichen Steueranfall in der Höhe von rund CHF 300 Mio. zurückzuführen, welcher aufgrund einer Umstrukturierung vereinnahmt werden konnte.

Ertragssteuern vor allem von Finanzdienstleistern

Die Unterteilung der Einnahmen nach Wirtschaftssektoren für das Steuerjahr 2022 zeigt, dass in diesem Jahr 27.7% der Ertragssteuereinnahmen aus dem Industrie- und 69.8% aus dem Dienstleistungssektor stammten. 2022 machte der Wirtschaftszweig Finanzdienstleistungen mit 37.5% der gesamten Einnahmen den grössten Anteil aus. 26.1% stammte aus dem Wirtschaftszweig Herstellung von Waren, 7.4% aus Rechts- und Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. 2.4% der Erträge konnten keinem Wirtschaftszweig zugeordnet werden.

Auch Mehrwertsteuer legt zu

Als drittstärkste Steuerart erzielte die Mehrwertsteuer Erträge von insgesamt CHF 254.3 Mio. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 6.2% bzw. CHF 14.8 Mio. Aufgrund des Staatsvertrages zwischen Liechtenstein und der Schweiz erhalten beide Vertragsparteien jene Mehrwertsteuern direkt, die in bestimmten Wirtschaftszweigen des Dienstleistungssektors anfallen. Die anderen Mehrwertsteuern fliessen zunächst in einen gemeinsamen Pool und werden anhand eines Aufteilungsschlüssels verteilt. Dieser Aufteilungsschlüssel wird jährlich neu festgelegt aufgrund der Volkseinkommens- und Bevölkerungsanteile Liechtensteins und der Schweiz.

Der Anteil Liechtensteins am Poolertrag erhöhte sich von 0.745% im Rechnungsjahr 2022 leicht auf 0.859% im Rechnungsjahr 2023. Da sich auch der aufzuteilende Poolertrag 2023 erhöhte, fiel der liechtensteinische Anteil im Vorjahresvergleich um insgesamt CHF 24.1 Mio. höher aus. Dem höheren Anteil am Poolertrag stand eine Abnhame der direkt zugewiesenen Mehrwertsteuererträgen aus dem Dienstleistungssektor gegenüber. Mit einem Umfang von CHF 101.6 Mio. lagen diese CHF 2.8 Mio. unter dem Vorjahreswert. Aufgrund des Staatsvertrags mit der Schweiz gelten die schweizerischen Steuersätze auch in Liechtenstein. Diese bestanden 2023 aus einem Normalsatz von 7.7%, einem Sondersatz Beherbergung von 3.7% sowie einem reduzierten Satz für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und weitere Güter des täglichen Bedarfs von 2.5%. Ab 2024 wurden die Mehrwertsteuersätze angepasst.  

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Geringere Erträge aus Stempelabgaben

Die Erträge aus den Stempelabgaben beliefen sich im Rechnungsjahr 2023 auf CHF 50.0 Mio. Sie nahmen gegenüber dem Vorjahr um 15.6% bzw. CHF 9.2 Mio. ab. Bei den Stempelabgaben handelt es sich um Steuern auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe von Wertschriften (Emissionsabgabe) und des Handels von Wertschriften (Effektenumsatzabgabe) sowie der Zahlung von Versicherungsprämien (Prämienquittungen). Am gewichtigsten sind dabei die Umsatzabgaben, welche im Rechnungsjahr 2023 insgesamt 72.3% der Einnahmen ausmachten. Die Prämienquittungen stellten rund 16.5% und die Emissionsabgaben 12.2% dar. Rund CHF 530'000 wurden als Beitrag für die Erhebung der Stempelabgabe von Eidgenössischen Steuerverwaltung einbehalten (-1.1%).

Mehrerträge aus Quellensteuer

Die Quellensteuer erzielte im Rechnungsjahr 2023 Erträge von CHF 38.5 Mio. Dies stellt eine Zunahme von 8.3% bzw. CHF 3.0 Mio. gegenüber dem Vorjahr dar. Die Quellensteuer wird für Personen mit Wohnsitz im Ausland auf den Erwerb aus unselbstständiger Tätigkeit sowie auf Vergütungen an Verwaltungsratsmitglieder, Stiftungsratsmitglieder oder Mitglieder ähnlicher Organe von juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen erhoben. Den grössten Anteil machen dabei die Quellensteuern von Zupendlerinnen und Zupendlern aus Österreich mit 67.6% aus. 14.5% stammten von Zupendlerinnen und Zupendlern aus dem übrigen Ausland und 17.9% aus Sitzungsgeldern, Leistungen der betrieblichen Personalvorsorge oder der AHV/IV.

Fiskalquote bei 21%

Die Steuerquote, welche das Verhältnis der gesamten Steuereinnahmen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst, belief sich unter Verwendung der BIP-Schätzrechnung im Jahr 2022 auf 14.8%. Im Jahr 2021 hatte die Steuerquote noch bei 13.8% gelegen. Die Fiskalquote erreichte im Jahr 2022 einen Wert von 20.9%, während sie im Vorjahr noch bei 19.8% gelegen hatte. Für das Jahr 2023 liegen noch keine BIP-Berechnungen vor.

Als Indikator für die Belastung einer Volkswirtschaft mit Steuern und Sozialabgaben wird unter anderem die Fiskalquote herangezogen. Sie setzt die Fiskaleinnahmen ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Die Fiskaleinnahmen bestehen aus Steuereinnahmen des Landes und der Gemeinden sowie den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/FAK, Arbeitslosenversicherung). Die Fiskalquote erfasst somit sämtliche Einnahmen, welche der Sektor Staat zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben eintreibt. Die Beiträge an Krankenkassen, Unfallversicherungen und Pensionskassen werden deshalb trotz eines bestehenden Obligatoriums nicht berücksichtigt.

Gesamthaft ergibt sich so ein Mass für die fiskalische Standortattraktivität einer Volkswirtschaft, welches auch häufig für Ländervergleiche herangezogen wird. Die fiskalische Standortattraktivität ist allerdings nur ein Teilaspekt der gesamten Standortattraktivität einer Volkswirtschaft. Eine höhere Fiskalquote kann auch mit einer höheren gesamten Standortattraktivität einhergehen.

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Im internationalen Vergleich moderate Belastung

Liechtenstein weist im internationalen Vergleich eine tiefe Fiskalquote auf. Im Jahr 2022 lag sie bei 20.9%. Die vergleichsweise niedrige Fiskalquote der Schweiz lag im Jahr 2022 mit 27.2% rund 6 Prozentpunkte über der liechtensteinischen Fiskalquote. Österreich wies mit einer Fiskalquote von 43.1% nicht nur einen deutlich höheren Wert als Liechtenstein auf, sondern gehört auch zu den OECD-Ländern mit der höchsten Quote. Luxemburg, wie Liechtenstein ein europäischer Kleinstaat mit einem international ausgerichteten Finanzplatz, verfügte über eine vergleichsweise hohe Fiskalquote von 38.6%. Der OECD-Durchschnitt lag 2022 bei 34.0%. Von den OECD-Staaten wiesen 2022 nur Mexiko mit 16.9%, Kolumbien mit 19.7% und die Türkei mit 20.8% eine tiefere Fiskalquote als Liechtenstein auf. Irland erreichte 2022 mit 20.9% den gleichen Anteil wie Liechtenstein. Die höchsten Quoten verzeichneten 2023 Frankreich mit 46.1% und Norwegen mit 44.3%. Die Staatsquote, welche die öffentlichen Ausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt setzt, stellt das Pendant zur Fiskalquote dar und wird für Liechtenstein im Thema «Öffentliche Finanzen» veröffentlicht.

Steuereinnahmen bei CHF 1’128 Mio.

Die gesamten Steuereinnahmen von Land und Gemeinden stiegen im Rechnungsjahr 2023 auf CHF 1'127.9. Mio. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Steuereinnahmen somit um 8.6% bzw. CHF 89.2 Mio. zu. Die grösste Veränderung verzeichneten die Erträge der Vermögens- und Erwerbsteuer. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um CHF 36.5 Mio. an. Ebenso verzeichnete die Ertragssteuer 2023 Mehrerträge von 31.2 Mio. Auf das Gesamtergebnis wirkte sich zudem das Plus der Mehrwertsteuer (CHF +14.8 Mio.) und der Grundstückgewinnsteuer (CHF +10.7 Mio.) aus. Negativ fielen hingegen die Erträge aus den Stempelabgaben (CHF -9.2 Mio.) ins Gewicht.

Drei Steuerarten bringen drei Viertel der Steuereinnahmen

Die Vermögens- und Erwerbssteuer, die Ertragssteuer und die Mehrwertsteuer sind die drei gewichtigsten Steuerarten in Liechtenstein und bringen rund drei Viertel der gesamten Steuererträge ein. Aus der Ertragsteuer stammten CHF 322.7 Mio. und machten somit 29% aus. Die Steuererträge aus Vermögens- und Erwerbssteuer lagen 2023 bei CHF 303.3 Mio. (27%) und diejenigen aus der Mehrwertsteuer bei CHF 254.3 Mio. (23%). Weitere wichtige Einnahmequellen waren die Geldspielabgabe mit CHF 50.1 Mio. (4%) und die Stempelabgaben mit 50.0 Mio. (4%).

Der Anteil der Steuern an den Gesamteinnahmen der öffentlichen Haushalte lag im Jahr 2023 bei 72.3%. Während der Anteil der Steuern auf Landesebene bei 70.0%, erreichte er auf Gemeindeebene 2023 einen Anteil bei 79.3%. Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass dieser Anteil auf Landesebene deutlich grössere Schwankungen aufweist als auf Ebene der Gemeinden. Im Fünfjahresschnitt liegt der Anteil bei den Gemeinden mit 84% etwas höher als auf Landesebene bei rund 80%. Nebst den Steuern sind insbesondere realisierte und nicht realisierte Vermögenserträge sowie Gebühren von Bedeutung für die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte.

Steigende Erträge aus Vermögens- und Erwerbssteuer

Die Vermögens- und Erwerbssteuer gehörte auch im Rechnungsjahr 2023 mit Erträgen von CHF 303.3 Mio. zu den ertragsstärksten Steuerarten. Gegenüber dem Vorjahr nahm sie um 13.7% bzw. CHF 36.5 Mio. zu. Der Landesanteil an der Vermögens- und Erwerbssteuer betrug CHF 128.1 Mio., während 175.2 Mio. auf die Gemeinden entfielen. In den Erträgen enthalten waren im Rechnungsjahr 2023 auch CHF 1.5 Mio. Einnahmen aus Nachsteuerverfahren, welche im Vorjahr noch bei CHF 1.1 Mio. lagen.

Weitere Zunahme der Ertragssteuern

Die Ertragssteuer der Unternehmen erzielte im Rechnungsjahr 2023 Erträge in der Höhe von CHF 322.7 Mio. Sie war damit auch in diesem Jahr noch vor der Vermögens- und Erwerbssteuer die ertragsstärkste Steuerart. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Ertragssteuer um 10.7% bzw. CHF 31.2 Mio. zu. Erhoben wird die Ertragssteuer von den juristischen Personen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer tatsächlichen Verwaltung in Liechtenstein haben. Der Steuersatz der Ertragssteuer beträgt 12.5% des steuerpflichtigen Reinertrags. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Reinertrags kann u.a. ein Eigenkapital-Zinsabzug für die angemessene Verzinsung des modifizierten Eigenkapitals gemacht werden. Privatvermögensstrukturen (PVS) und Trusts entrichteten im Rechnungsjahr 2023 Ertragssteuern in Höhe von CHF 15.3 Mio., während es im Vorjahr noch CHF 16.4 Mio. gewesen waren. Bei den Privatvermögensstrukturen handelt es sich um juristische Personen, die insbesondere Finanzinstrumente, Beteiligungen und Gelder verwalten und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die ausserordentlich hohen Erträge im Jahr 2020 sind auf einen einmaligen ausserordentlichen Steueranfall in der Höhe von rund CHF 300 Mio. zurückzuführen, welcher aufgrund einer Umstrukturierung vereinnahmt werden konnte.

Ertragssteuern vor allem von Finanzdienstleistern

Die Unterteilung der Einnahmen nach Wirtschaftssektoren für das Steuerjahr 2022 zeigt, dass in diesem Jahr 27.7% der Ertragssteuereinnahmen aus dem Industrie- und 69.8% aus dem Dienstleistungssektor stammten. 2022 machte der Wirtschaftszweig Finanzdienstleistungen mit 37.5% der gesamten Einnahmen den grössten Anteil aus. 26.1% stammte aus dem Wirtschaftszweig Herstellung von Waren, 7.4% aus Rechts- und Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. 2.4% der Erträge konnten keinem Wirtschaftszweig zugeordnet werden.

Auch Mehrwertsteuer legt zu

Als drittstärkste Steuerart erzielte die Mehrwertsteuer Erträge von insgesamt CHF 254.3 Mio. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 6.2% bzw. CHF 14.8 Mio. Aufgrund des Staatsvertrages zwischen Liechtenstein und der Schweiz erhalten beide Vertragsparteien jene Mehrwertsteuern direkt, die in bestimmten Wirtschaftszweigen des Dienstleistungssektors anfallen. Die anderen Mehrwertsteuern fliessen zunächst in einen gemeinsamen Pool und werden anhand eines Aufteilungsschlüssels verteilt. Dieser Aufteilungsschlüssel wird jährlich neu festgelegt aufgrund der Volkseinkommens- und Bevölkerungsanteile Liechtensteins und der Schweiz.

Der Anteil Liechtensteins am Poolertrag erhöhte sich von 0.745% im Rechnungsjahr 2022 leicht auf 0.859% im Rechnungsjahr 2023. Da sich auch der aufzuteilende Poolertrag 2023 erhöhte, fiel der liechtensteinische Anteil im Vorjahresvergleich um insgesamt CHF 24.1 Mio. höher aus. Dem höheren Anteil am Poolertrag stand eine Abnhame der direkt zugewiesenen Mehrwertsteuererträgen aus dem Dienstleistungssektor gegenüber. Mit einem Umfang von CHF 101.6 Mio. lagen diese CHF 2.8 Mio. unter dem Vorjahreswert. Aufgrund des Staatsvertrags mit der Schweiz gelten die schweizerischen Steuersätze auch in Liechtenstein. Diese bestanden 2023 aus einem Normalsatz von 7.7%, einem Sondersatz Beherbergung von 3.7% sowie einem reduzierten Satz für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und weitere Güter des täglichen Bedarfs von 2.5%. Ab 2024 wurden die Mehrwertsteuersätze angepasst.  

Geringere Erträge aus Stempelabgaben

Die Erträge aus den Stempelabgaben beliefen sich im Rechnungsjahr 2023 auf CHF 50.0 Mio. Sie nahmen gegenüber dem Vorjahr um 15.6% bzw. CHF 9.2 Mio. ab. Bei den Stempelabgaben handelt es sich um Steuern auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe von Wertschriften (Emissionsabgabe) und des Handels von Wertschriften (Effektenumsatzabgabe) sowie der Zahlung von Versicherungsprämien (Prämienquittungen). Am gewichtigsten sind dabei die Umsatzabgaben, welche im Rechnungsjahr 2023 insgesamt 72.3% der Einnahmen ausmachten. Die Prämienquittungen stellten rund 16.5% und die Emissionsabgaben 12.2% dar. Rund CHF 530'000 wurden als Beitrag für die Erhebung der Stempelabgabe von Eidgenössischen Steuerverwaltung einbehalten (-1.1%).

Mehrerträge aus Quellensteuer

Die Quellensteuer erzielte im Rechnungsjahr 2023 Erträge von CHF 38.5 Mio. Dies stellt eine Zunahme von 8.3% bzw. CHF 3.0 Mio. gegenüber dem Vorjahr dar. Die Quellensteuer wird für Personen mit Wohnsitz im Ausland auf den Erwerb aus unselbstständiger Tätigkeit sowie auf Vergütungen an Verwaltungsratsmitglieder, Stiftungsratsmitglieder oder Mitglieder ähnlicher Organe von juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen erhoben. Den grössten Anteil machen dabei die Quellensteuern von Zupendlerinnen und Zupendlern aus Österreich mit 67.6% aus. 14.5% stammten von Zupendlerinnen und Zupendlern aus dem übrigen Ausland und 17.9% aus Sitzungsgeldern, Leistungen der betrieblichen Personalvorsorge oder der AHV/IV.

Fiskalquote bei 21%

Die Steuerquote, welche das Verhältnis der gesamten Steuereinnahmen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst, belief sich unter Verwendung der BIP-Schätzrechnung im Jahr 2022 auf 14.8%. Im Jahr 2021 hatte die Steuerquote noch bei 13.8% gelegen. Die Fiskalquote erreichte im Jahr 2022 einen Wert von 20.9%, während sie im Vorjahr noch bei 19.8% gelegen hatte. Für das Jahr 2023 liegen noch keine BIP-Berechnungen vor.

Als Indikator für die Belastung einer Volkswirtschaft mit Steuern und Sozialabgaben wird unter anderem die Fiskalquote herangezogen. Sie setzt die Fiskaleinnahmen ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Die Fiskaleinnahmen bestehen aus Steuereinnahmen des Landes und der Gemeinden sowie den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/FAK, Arbeitslosenversicherung). Die Fiskalquote erfasst somit sämtliche Einnahmen, welche der Sektor Staat zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben eintreibt. Die Beiträge an Krankenkassen, Unfallversicherungen und Pensionskassen werden deshalb trotz eines bestehenden Obligatoriums nicht berücksichtigt.

Gesamthaft ergibt sich so ein Mass für die fiskalische Standortattraktivität einer Volkswirtschaft, welches auch häufig für Ländervergleiche herangezogen wird. Die fiskalische Standortattraktivität ist allerdings nur ein Teilaspekt der gesamten Standortattraktivität einer Volkswirtschaft. Eine höhere Fiskalquote kann auch mit einer höheren gesamten Standortattraktivität einhergehen.

Im internationalen Vergleich moderate Belastung

Liechtenstein weist im internationalen Vergleich eine tiefe Fiskalquote auf. Im Jahr 2022 lag sie bei 20.9%. Die vergleichsweise niedrige Fiskalquote der Schweiz lag im Jahr 2022 mit 27.2% rund 6 Prozentpunkte über der liechtensteinischen Fiskalquote. Österreich wies mit einer Fiskalquote von 43.1% nicht nur einen deutlich höheren Wert als Liechtenstein auf, sondern gehört auch zu den OECD-Ländern mit der höchsten Quote. Luxemburg, wie Liechtenstein ein europäischer Kleinstaat mit einem international ausgerichteten Finanzplatz, verfügte über eine vergleichsweise hohe Fiskalquote von 38.6%. Der OECD-Durchschnitt lag 2022 bei 34.0%. Von den OECD-Staaten wiesen 2022 nur Mexiko mit 16.9%, Kolumbien mit 19.7% und die Türkei mit 20.8% eine tiefere Fiskalquote als Liechtenstein auf. Irland erreichte 2022 mit 20.9% den gleichen Anteil wie Liechtenstein. Die höchsten Quoten verzeichneten 2023 Frankreich mit 46.1% und Norwegen mit 44.3%. Die Staatsquote, welche die öffentlichen Ausgaben ins Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt setzt, stellt das Pendant zur Fiskalquote dar und wird für Liechtenstein im Thema «Öffentliche Finanzen» veröffentlicht.

Methodik & Qualität

Zweck dieses Dokuments ist es, den Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen über die Methodik und die Qualität der statistischen Informationen zu bieten. Dies ermöglicht, die Aussagekraft der Ergebnisse besser einzuschätzen.

Der Abschnitt über die Methodik orientiert zunächst über Zweck und Gegenstand der Statistik und beschreibt dann die Datenquellen sowie die Datenaufbereitung. Es folgen Angaben zur Publikation der Ergebnisse sowie wichtige Hinweise.

Der Abschnitt über die Qualität basiert auf den Vorgaben des Europäischen Statistischen Systems über die Qualitätsberichterstattung und beschreibt Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der statistischen Informationen.