Mehrfachmeldungen Beschäftigte an Landesverwaltung und AHV
Einreichung
Der Antrag kann im Hinblick auf grösstmögliche Kundenorientierung und eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung ohne Unterschrift oder elektronische Identifizierung eingereicht werden. Eine Unterschrift oder elektronische Identifizierung kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Sie benötigen ein CSV-Datenfile mit den Beschäftigtendaten in einem definierten Format. Eine Vorlage ist beim Amt für Statistik erhältlich.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Weitere Informationen zu den Beschäftigtenmeldungen finden Sie unter hier.
Beachten
Wer muss dieses Formular ausfüllen?
Die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, inklusive die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, sind verpflichtet, bei Änderungen des Personalbestandes sämtliche Personalmutationen innerhalb von 10 Tagen des Folgemonats der Liechtensteinischen Landesverwaltung und der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK zu melden.
Weitere Informationen zum Ausfüllen des Mutationsformulars finden Sie in der Wegleitung.
Die Datenempfänger sind:
Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Gerberweg 2, 9490 Vaduz
Ausländer- und Passamt, Städtle 38, 9490 Vaduz
Amt für Statistik, Äulestrasse 51, 9490 Vaduz
Die Daten werden auch von anderen Amtsstellen der Liechtensteinischen Landesverwaltung genutzt.
Kontakt
Amt für Statistik
Postadresse
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
Besucheradresse
Haus Risch
Äulestrasse 51
9490 Vaduz
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