Glossar

Glossar durchsuchen
Themengebiet wählen
Thema wählen
A
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
Z
Ö
Ü
Resultate (118)
Die direkten Steuern umfassen die Einkommen- und Vermögensteuern (D.5).
Öffentliche Finanzen
DE EN
Zu den direkten Steuern zählen die Gruppen 1000 Steuern auf Einkommen, Unternehmensgewinnen und Kapitalgewinnen, 3000 Lohnsteuern, 4000 Vermögensteuern und 6000 Andere Steuern der OECD-Klassifikation. Sie umfassen insbesondere die Vermögens- und Erwerbssteuern, die Ertragssteuer, die Couponsteuer, die Grundstücksgewinnsteuer, die Quellensteuer, die Besonderen Gesellschaftssteuern und die Steuer nach dem Aufwand.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die Einnahmen aus der Einbürgerungssteuer stützten sich auf Abkommen, die bei Einbürgerungen in den Jahren von 1924 bis 1961 abgeschlossen worden waren. Diese Abkommen basierten auf Art. 122d des Steuergesetzes von 1923. Aufgrund von Art. 162 des früheren Steuergesetzes blieben die bereits abgeschlossenen Abkommen zur Entrichtung der Einbürgerungssteuer in Kraft. Mit dem geltenden Steuergesetz wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerungssteuer aufgehoben.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die Einkommen- und Vermögensteuern umfassen alle laufenden Zwangsabgaben in Form von Geld- und Sachleistungen, die regelmässig vom Staat und von der übrigen Welt ohne Gegenleistung auf Einkommen und Vermögen von institutionellen Einheiten erhoben werden. Beispiele sind die Vermögens- und Erwerbssteuer der natürlichen Personen, die Ertragssteuer der Unternehmen und die Quellensteuer.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Die Einnahmen entsprechen den Zahlungseingängen. Veränderungen der Steuerforderungen sind hierbei nicht berücksichtigt. Eine inhaltliche Definition findet sich unter Steuereinnahmen.
Steuern, Abgaben
DE EN
In dieser Rubrik werden die Nachlass- und Erbanfallsteuer sowie die Schenkungssteuer zusammengefasst. Mit der Nachlasssteuer gemäss dem früheren Steuergesetz wurden bis Ende 2010 die im Land fällig gewordenen Verlassenschaften besteuert. Die Erbanfallsteuer erfasste den Vermögenserwerb aufgrund eines Todesfalls. Mit Inkrafttreten des geltenden Steuergesetzes wurde die Nachlass- und Erbanfallsteuer am 1. Januar 2011 aufgehoben. In den Rechnungsjahren 2011 und 2012 kam die Nachlass- und Erbanfallsteuer noch bei jenen Verlassenschaften zur Anwendung, die sich aus einem Todesfall vor dem 1. Januar 2011 ergaben. Mit der Schenkungssteuer gemäss früherem Steuergesetz wurde bis Ende 2010 der im Land sich vollziehende Vermögenserwerb durch Schenkung unter Lebenden besteuert. Der Steuersatz der Schenkungssteuer entsprach dem Steuersatz der Erbanfallsteuer. Mit Inkrafttreten des geltenden Steuergesetzes wurde die Schenkungssteuer am 1. Januar 2011 aufgehoben. In den folgenden Rechnungsjahren kam die Schenkungssteuer noch bei jenen Schenkungen zur Anwendung, die vor dem 1. Januar 2011 erfolgt waren, und bei Schenkungen von juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen, die aufgrund der dreijährigen Übergangsbestimmung noch der Besteuerung nach Art. 31 früheres Steuergesetz unterlagen.
Steuern, Abgaben
DE EN
Die Erträge entsprechen den Einnahmen einschliesslich der Veränderung der Steuerforderungen gegenüber den Steuerpflichtigen.
Steuern, Abgaben
DE EN
Gemäss geltendem Steuergesetz unterliegen juristische Personen, die früher kapitalund ertragssteuerpflichtig waren, seit dem 1. Juli 2011 der Ertragssteuer. Die Ertragssteuer bemisst sich nach dem steuerpflichtigen Reinertrag. Der steuerpflichtige Reinertrag besteht aus der Gesamtheit der Erträge nach Abzug der geschäftsmässig begründeten Aufwendungen. Der Ertragssteuersatz beträgt 12.5% des steuerpflichtigen Reinertrags. Die Mindestertragssteuer beläuft sich auf CHF 1200. Bei Steuerpflichtigen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und deren Bilanzsumme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre CHF 500‘000 nicht überschreitet, wird die Mindestertragssteuer nicht erhoben.
Steuern, Abgaben
DE EN
Der einbehaltene Zinsbesteuerungsanteil stammt aus dem Steuerrückbehalt auf jenen Zinserträgen, die von liechtensteinischen Zahlstellen an natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU geleistet werden. Der Anteil Liechtensteins entspricht 25% des gesamten Steuerrückbehalts. 75% des Steuerrückbehalts fliessen in die jeweiligen Wohnsitzstaaten der besteuerten Personen.
Steuern, Abgaben
DE EN
Forderungen, die an einen finanziellen oder nichtfinanziellen Vermögenswert oder einen Index gebunden sind; durch diese Forderungen können bestimmte finanzielle Risiken als solche an den Finanzmärkten gehandelt werden.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Finanzielle Transaktionen sind Transaktionen in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte (Forderungen und Verbindlichkeiten) zwischen institutionellen Einheiten sowie zwischen diesen und der übrigen Welt. Finanzielle Transaktionen bewirken Änderungen zwischen der Eröffnungs- und der Schlussbilanz.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Der Finanzierungssaldo (Finanzierungsüberschuss (+)/ Finanzierungsdefizit (–)) des Staates ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.
Öffentliche Finanzen
DE EN
Die Fiskaleinnahmen setzen sich zusammen aus den Steuereinnahmen und den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen. Zu den obligatorischen Beiträgen an öffentlichrechtliche Sozialversicherungen zählen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Familienausgleichskasse (FAK) und die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Steuern, Abgaben
DE EN
Die Fiskalquote misst die Fiskaleinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt.
Steuern, Abgaben
DE EN
Das Gesetz vom 30. Januar 1961 über die Landes- und Gemeindesteuern, LGBl. 1961 Nr. 7, wurde am 30. März 1961 kundgemacht. Dieses Gesetz wird in der Steuerstatistik als früheres Steuergesetz bezeichnet. Es wurde mit dem Inkrafttreten des geltenden Steuergesetzes am 1. Januar 2011 aufgehoben.
Steuern, Abgaben
DE EN
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern, LGBl. 2010 Nr. 340, wurde am 18. November 2010 kundgemacht. Dieses Gesetz wird in der Steuerstatistik als geltendes Steuergesetz bezeichnet. Es trat am 1. Januar 2011 in Kraft
Steuern, Abgaben
DE EN