Glossar
Resultate (102)
Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgebende. Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle fielen bis 2011 zu zwei Dritteln zu Lasten des Versicherten und zu einem Drittel zu Lasten des Landes. 2012 wurde der Landesbeitrag abgeschafft und die Prämien werden vollumfänglich von den Arbeitnehmenden bezahlt.
Unfallversicherer
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Prämienpflichtig sind Versicherte nach dem vollendeten 16. Altersjahr (Jugendliche und Erwachsene). Für Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Jugendliche) dürfen die Prämienbeiträge höchstens die Hälfte derjenigen der erwachsenen Versicherten betragen. Für Versicherte bis zum vollendeten 16. Altersjahr (Kinder) werden für die obligatorische Krankenpflegeversicherung keine Prämienbeiträge erhoben. Diese Kosten werden vom Land getragen.
Krankenversicherer
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Die Prämien werden in Promillen des versicherten Lohnes bemessen.
Unfallversicherer
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Der Staat entrichtet Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte in Form von Förderung von Prämien sowie seit 2018 auch in Form von Förderung von Kostenbeteiligung. Der Anspruch auf Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten bzw. der Eheleute. Das Einkommen setzt sich aus dem steuerpflichtigen Erwerb sowie einem Zwanzigstel des Reinvermögens zusammen. Bei Ehepaaren erhöhen sich die Einkommensgrenzen um CHF 12000.
Die Beiträge zur Förderung von Prämien richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie betragen: a) bei einem Erwerb unter 30 000 Franken: 60% des Prämienanteils der Versicherten; b) bei einem Erwerb von 30 001 bis 45 000 Franken: 40% des Prämienanteils der Versicherten. Die Förderung von Kostenbeteiligung wird wie folgt berechnet: a) bei einem Erwerb unter 30 000 Franken: 40% der vom Versicherten entrichteten obligatorischen Kostenbeteiligung des Vorjahres; b) bei einem Erwerb von 30 001 bis 45 000 Franken: 30% der vom Versicherten entrichteten obligatorischen Kostenbeteiligung des Vorjahres.
Krankenversicherer
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Die Beiträge zur Förderung von Prämien richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie betragen: a) bei einem Erwerb unter 30 000 Franken: 60% des Prämienanteils der Versicherten; b) bei einem Erwerb von 30 001 bis 45 000 Franken: 40% des Prämienanteils der Versicherten. Die Förderung von Kostenbeteiligung wird wie folgt berechnet: a) bei einem Erwerb unter 30 000 Franken: 40% der vom Versicherten entrichteten obligatorischen Kostenbeteiligung des Vorjahres; b) bei einem Erwerb von 30 001 bis 45 000 Franken: 30% der vom Versicherten entrichteten obligatorischen Kostenbeteiligung des Vorjahres.
Gesundheitsausgaben
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Zur Beschreibung einer Verteilung von Merkmalswerten kann man eine Gesamtheit in 4 gleich grosse Teile zerlegen. Diese Teile bezeichnet man als Quartile. Das 1. Quartil zeigt den Wert, den die ersten 25% einer aufsteigend angeordneten Werteliste höchstens aufweisen. Das 3. Quartil zeigt den Wert, den die obersten 25% dieser Werteliste mindestens aufweisen.
Regresseinnahmen sind Haftpflichtentschädigungen, die den Unfallversicherern aus Ansprüchen gegenüber Versicherten (bei Selbstverschulden oder zu Unrecht bezogenen Leistungen), Haftpflichtigen oder deren Haftpflichtversicherungen zufliessen.
Unfallversicherer
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In der rehabilitativen Gesundheitsversorgung werden Dienstleistungen erfasst, die den Gesundheitszustand stabilisieren oder verbessern und die Körperfunktionen bzw. deren Aufbau wieder herstellen oder kompensieren. Darüber hinaus sollen Aktivitäten/Beteiligungsmöglichkeiten (im Alltag) verbessert und gesundheitliche Beeinträchtigungen, medizinische Komplikationen und Risiken vermieden werden.
Gesundheitsausgaben
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Die Rentenleistungen in den Betriebsrechnungen der Unfallversicherer enthalten die Rückstellungen der zu erwartenden Gesamtkosten für die im Rechnungsjahr festgelegten Renten sowie Rückstellungsanpassungen für die in den Vorjahren festgelegten Renten.
Unfallversicherer
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Die Kassen sind verpflichtet, für eine Finanzierungsperiode von zwei Jahren das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben sicherzustellen (Art. 4 KVV). Sie müssen ständig über eine Reserve (Sicherheits- und Schwankungsreserve) verfügen. Die Sicherheitsreserve bezweckt die Sicherstellung der finanziellen Lage der Versicherung für den Fall, dass die effektiven Kosten gegenüber den bei der Festsetzung der Prämien getroffenen Annahmen zu ungünstig ausfallen. Die Schwankungsreserve dient dazu, Kostenschwankungen auffangen zu können.
Krankenversicherer
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UVersV 81e.1: Reservenbildung mit jährlichen Einlagen von mindestens 1% der Prämieneinnahmen, bis die Reserven insgesamt mindestens 30% der durchschnittlichen jährlichen Gesamtprämieneinnahmen der letzten fünf Jahre erreichen. UVersV 81e.3: Freiwillige Ausgleichsreserven. Im Jahr 2007 wurden die bisherigen Rückstellungen zur Finanzierung neuer Rechnungsgrundlagen in die Reserven gemäss UVersV 81e.3 übernommen.
Unfallversicherer
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Die Risikostatistik ist die zentrale Grundlage für die Ermittlung des Nettoprämiensatzes. Aus diesem Grund werden die Informationen nach Wirtschaftssektoren und -abschnitten aufgeteilt und nach Grössenklassen gegliedert. Nach UVersV 81a.2 sind die Versicherer explizit dazu verpflichtet, Statistiken für die Beschaffung von Unterlagen zur Prämienbemessung bereitzustellen.
Unfallversicherer
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Rückstellungen sind Passivpositionen in der Bilanz, die hinsichtlich ihres Bestehens oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend grosser Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Versicherungstechnische Rückstellungen dienen dazu, die dauerhafte Erfüllbarkeit von Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Krankenversicherer bilden daher insbesondere Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle.
Krankenversicherer
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Seit 2015 werden die Rückstellungen der einzelnen Versicherungen addiert. In den Vorjahren wurden die Rückstellungen für alle Versicherungszweige insgesamt neu berechnet, d.h. anstatt der acht Versicherungsanbieter bildete eine theoretisch konstruierte, grosse Versicherung die Basis. Damit wurden die Risiken der einzelnen Versicherungen in einem einzigen Pool gruppiert und konnten aufgrund des zusammengefassten Versicherungsvolumens mit weniger Rückstellungen abgedeckt werden. Aus diesem Grund wurden die Rückstellungen vor 2015 tiefer ausgewiesen als sie tatsächlich waren.
Unfallversicherer
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Selbstzahlungen privater Haushalte sind Direktzahlungen für Güter und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, die vom Leistungsbeziehenden zum Zeitpunkt des Kaufes des Gutes oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung getätigt werden. Die Angaben für Liechtenstein basieren auf einer Hochrechnung der pro Kopf Ausgaben in der Schweiz.
Gesundheitsausgaben
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In den sonstigen Wirtschaftszweigen werden Leistungserbringende erfasst, die anderweitig nicht klassifiziert sind. Dazu zählen bspw. Haushalte, die Gesundheitsdienstleistungen für Familienmitglieder erbringen, falls sie für diesen Zweck Sozialleistungen beziehen. Ausserdem werden in dieser Kategorie auch Leistungserbringende erfasst, die Gesundheitsdienstleistungen als sekundäre Aktivität anbieten, bspw. Unternehmen, die Gesundheitsdienstleistungen für ihre Angestellten zur Verfügung stellen.
Gesundheitsausgaben
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